Kurz-Info: Vorübergehende Verlängerung der Erleichterungen bei der Offenlegung des JahresabschlussesFebruar 2023
Verlängerung der Erleichterungen bei der Offenlegung des JahresabschlussesJuni 2022
Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses coronabedingt bis 31.12.2021September 2021
Weitere Neuerungen bei den Maßnahmen gegen die COVID-19-KriseMai 2020